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Die Verordnung von Ergotherapie

In den Heilmittel-Richtlinien in der Neufassung, nach § 92 SGB V, gültig seit 01.07.2004, wird das so formuliert:

» Vor der Erstverordnung von Maßnahmen der Ergotherapie ist einen Eingangsdiagnostik notwendig. Dabei sind störungsbildabhängig diagnostische Maßnahmen durchzuführen, zu veranlassen oder zeitnah erhobene Fremdbefunde heranzuziehen, um einen exakten Befund zu Schädigungen bzw. Funktionsstörungen sowie Fähigkeitsstörungen zu erhalten. Auch vor Folgeverordnungen bzw. Verordnungen außerhalb des Regelfalles ist die erneute störungsbildabhängige Erhebung des aktuellen Befundes erforderlich. Dies betrifft insbesondere psychische bzw. psychiatrische Krankheitsbilder mit entsprechenden Schädigungen und Fähigkeitsstörungen. Dabei können auch Fremdbefunde berücksichtigt werden.
Therapierelevante Befundergebnisse sind auf dem Verordnungsvordruck (Rezept) anzugeben. Bei Nichterreichen des individuell angestrebten Therapiezieles ist eine weiterführende Diagnostik erforderlich, die maßgebend ist für die gegebenenfalls notwendige Einleitung anderer ärztlicher oder rehabilitativer Maßnahmen bzw. für die mögliche Beendigung oder Fortsetzung einer Ergotherapie. Der Vertragsarzt entscheidet  störungsbildabhängig, welche Maßnahmen der weiterführenden Diagnostik er durchführt oder veranlasst. «

Das heißt im Prinzip nichts anderes, als dass der behandelnde Arzt entscheidet, ob eine ergotherapeutische Maßnahme erforderlich ist. Ebenfalls entscheidet dieser, ob Folgebehandlungen durchgeführt werden sollen. Die Befundergebnisse werden auf dem Rezept dokumentiert, die der Patient in der Ergotherapie-Praxis seiner Wahl abgibt.


Das "Rezept" für Ergotherapie

Das "Rezept" für Ergotherapie ist die sogenannten Heilmittelverordnung. Der weiter unten gezeigte Vordruck wird vom Arzt ausgefüllt, unterschrieben und an den Patienten ausgehändigt. Mit diesem Ergotherapie-Rezept kann der Patient zu einer Ergotherapie-Praxis seiner Wahl gehen und die Behandlung dort durchführen lassen. Auf dem Rezept steht vermerkt, welche Behandlung(en) für den Patienten vorgesehen sind. Auf der Rückseite des Rezeptvordruckes muss der Patient später den jeweiligen Erhalt der Behandlung mit seiner Unterschrift bestätigen.

Ergotherapie Verordnungen außerhalb des Regelfalles müssen von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt werden (außer die Kasse hat auf das Genehmigungsverfahren verzichtet). Die Krankenkasse trägt die Begründung der Entscheidung auf der Rückseite ein.

Vordruck einer Heilmittel-Verordnung für Ergotherapeutische Maßnahmen


Was steht auf dem Rezept?

Detaillierte Informationen zum Verordnungsvordruck für Maßnahmen der Ergotherapie